Änderungen 2013 im Antragsformular

Änderungen 2013 im Antragsformular

Im Gegensatz zu den letzten beiden Jahren in denen sich nur der Formularteil zur De-minimis-Beihilfe geändert hat (siehe Bericht zum Agrardieselantrag 2011), ist für das Verbrauchsjahr 2012 im aktuellen Antrag einiges geändert worden.

In diesem Jahr hat sich einiges zum positiven verändert. Der Gesamtumfang des Antrags hat sich von im wesentlichen 7 auf 6 Seiten reduziert. Die Inhalte und Angaben die zu machen sind haben sich nicht geändert. Es wurde hier im Antrag umstrukturiert, um ein kompakteres Formular zu erhalten.

Der Neue Antrag - alle Seiten im Überblick:

  • Seite 1 - Allgemeine Angaben zum Betrieb und Anzahl Belege/Nachweise
  • Seite 2 - Landwirtschaftliche Angaben zum Betrieb und De-minimisErklärung wurde zusammengefasst
  • Seite 3 - wie gewohnt Angaben zu Betriebsfahrzeugen/PKW
  • Seite 4 und 5 - Dieseleinkaufsbelege und Bescheinigungen. Hier wurde der Platz mit der Bestandsrechnung getauscht!
  • Seite 6 - Bestandsrechnung mit Selbstberechnung des Entlastungsbetrags und Unterschrift des Antragstellers

Der neue verkürzte Agrardieselantrag 2012?

Diese neue Möglichkeit wird für die meisten Betriebe nicht in Frage kommen. Der Antrag ist eine stark vereinfachtes Formular für die Antragsstellung, hier gelten jedoch bestimmte Vorraussetzungen die erfüllt sein müssen. Jeder Betrieb mit landwirtschaftlichem Waldbesitz der in den letzten Jahres Dieselmengen forstwirtschaftlich angeben hat und diese auch gefördert wurden, muss den kompletten Antrag wie jedes Jahr mit allen nötigen Angaben ausfüllen und beantragen. Alle Betriebe ohne Betriebsänderungen und mit einem genehmigten Bescheid für den letzten Antrag für das Verbrauchsjahr 2011 können diesen vereinfachten zweiseitigen Antrag stellen.

Vorraussetzungen:

  • Sie haben im Jahr 2012 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) abgegeben, der vom Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. (Bescheid nötig!)
  • Seitdem haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en), Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. (keine Betriebsänderungen!)
  • Sie haben zwischen dem 01.01.2011 und heute keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 oder Beihilfen ausschließlich in Form von Steuerentlastungen nach § 57 Energiesteuergesetz (sog. Agrardieselvergütung) für im Forst verbrauchte
    Energieerzeugnisse beantragt bzw. erhalten. (kein De-minimis-Bescheid für Forstverbrauch!)

Nach Rücksprache mit dem Hauptzollamt hat sich an der bekannten und bewährten Regelung nichts geändert!
Das heißt, jeder land- oder forstwirtschaftliche Betrieb, auch mit Forstflächen, kann den Vereinfachten Antrag verwenden, solange sich ggü. dem Vorjahr nichts geändert hat.

Der vollständige Antrag muss immer dann gestellt werden, wenn sich z.B.

  • Die Anschrift geändert hat
  • Eine Hofübergabe erfolgt ist
  • Erstmals ein entlastungsfähiger Verbrauch im Forst beantragt werden soll
  • Sonstige Änderungen ggü. dem Vorjahr berücksichtigt werden müssen.
  • Andere De-minimis-Beihilfen nach VO (EG) 1998/2006 als für Agrardiesel beantragt wurden (z.B. bei der KfW,...)

Im Vereinfachten Antrag macht der "klassische land- oder forstwirtschaftliche Betrieb", der auch Waldflächen bewirtschaftet und einen entlastungsfähigen Verbrauch im Forstbetrieb bereits beantragt hat und für 2012 erneut beantragt, beantragt, sein Kreuzchen bei 2.2.

Antragstellung bei uns im Maschinenring - Wann - Wie?

Ab Mitte Februar erstellen wir dei endgültigen Dieselbescheide für 2012.
Ab dann können Sie diese jederzeit anfordern (auch online! unter Ihr Anliegen).

Den verkürzten Antrag werden wir in der Geschäftstelle nicht anbieten, da wir hier Probleme bei zukünftigen betrieblichen Änderungen sehen, um in jedem Jahr transparent und nachvollziehbar die Agrardieselbeihilfe beantragen zu können. Deshalb werden wir Hilfestellung bei Agrardieselantrag nur für den kompletten ungekürzten Antrag in gewohnter Zuverlässigkeit und Sorgfalt anbieten.

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Kopie vom Antrag des Vorjahres
  • Dieselrechnungen
  • gefahrene Km bei vorhandenem PkW
  • eingene Dieselbescheinigungen durch Lohnunternehmer selbst ausgestellt
  • Flächennachweis des Mehrfachantrages

Bitte beachten wenn Sie Ihren Antrag mit unserer Hilfestellung ausfüllen möchten!
Nehmen Sie alle benötigten Unterlagen mit!

Siehe auch


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