Wichtige Änderungen und Hinweise für die Antragstellung Agrardieselbeihilfe 2015

Wichtige Änderungen und Hinweise für die Antragstellung Agrardieselbeihilfe 2015

Nachdem sich in den Jahren 2014 und 2015 nicht sehr viele Änderungen im Antragsformular ergeben haben, kommen heuer in 2016 einige kleinere Anpassungen hinzu, die man als Antragsteller beachten sollte.

Beide Anträge für Agrardieselbeihilfe, der Vollständige und der Verkürzte, gibt es natürlich auch bei uns zum Download unter Service>Dokumente>Anträge.
Ausführliche und umfassende Informationen gibt es natürlich auch unter www.zoll.de!

Welcher Antrag ist besser vollständig, oder vereinfacht?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die Anwendung des vereinfachten Antrags:

  • Sie haben im Jahr 2015 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde.
  • Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en), Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben.
  • Sie haben zwischen dem 01.01.2014 und heute keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 beantragt/erhalten oder Beihilfen ausschließlich in Form von Steuerentlastungen nach § 57 Energiesteuergesetz für im Forst verbrauchte Energieerzeugnisse (Entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beantragt/erhalten.

Wenn diese Bedingungen auf ihren landwirtschaftlichen Betrieb zutreffen, wird vom Hauptzollamt das vereinfachte Verfahren empfohlen.

Ausnahme Betriebsübergabe

Zu beachten ist das bei einer Betriebsübergabe bis zum Übergabezeitpunkt (In der Landwirtschaft oft der 01.07.) der vereinfachte Antrag gestellt werden kann, jedoch beim ersten Antrag des Übernehmers ein vollständiger Antrag mit allen Angaben beim Hauptzollamt eingereicht werden muss. Bei Fragen zur Antragstellung bei einer Betriebsübergabe können sich Mitglieder jederzeit an unsere Geschäftsstelle wenden.

Neue Angaben im aktuellen Antrag

Einige Pflichtfelder und Angaben, die für eine korrekte Antragstellung erforderlich sind, werden oft vergessen, oder sind im aktuellen Antrag neu hinzugekommen.

Kennzeichen landwirtschaftlicher Fahrzeuge (Punkt 5.1)

Im aktuellen Agrardieselantrag müssen alle Amtlichen Kennzeichen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge erfasst und angegeben werden. Bitte beachten Sie diese Änderung! Im online Antrag ist eine Antragstellung ohne diese Angaben nicht möglich, aber auch beim schriftlichen Antrag müssen diese neuen Angaben unbedingt gemacht werden.

Punkt 5.1 - Angaben landwirtschaftliche Fahrzeuge
Punkt 5.1 - Angaben landwirtschaftliche Fahrzeuge

Angaben Biogasanlagen (Punkt 3.5) beachten

Diese Punkte sind nicht nur für Biogasanlagenbetrieber relevant, sondern auch für Lieferanten von Biomasse, also auch von normalen landwirtschaftlichen Betrieben entsprechend auszufüllen.

Wo ist mein Bescheid vom Hauptzollamt?

Wenn der Antrag auf Agrardieselvergütung soweit korrekt gestellt wurde und dieser vom Hauptzollamt ohne weitere Änderungen, oder Korrekturen genehmigt wurde, werden aktuell keine Bescheide mehr an die Landwirte gesendet. Falls ein Forstverbrauch angegeben wurde, muss jedoch eine De-minimis-Bescheinigung erstellt werden. Für den Auszahlungsbetrag des landwirtschaftlichen Verbrauchs bekommen Sie aber keinen Bescheid zugesandt.

Unterstützung beim Antrag durch den Maschinenring

Wir lassen Sie im Bürokratiedschungel nicht alleine. Wir helfen jedes Jahr über 200 Mitgliedern beim Ausfüllen des Agrardieselantrags und versenden diese entsprechend per Einschreiben an das Hauptzollamt. Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen rufen Sie einfach bei uns in der Geschäftsstelle an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir helfen gerne weiter.

Was brauchen Sie für die Antragsstellung?

  • Kopie des Antrags aus dem Vorjahr
  • Flächenänderungen (Flächennutzungsnachweis Mehrfachantrag)
  • Angaben zum Restbestand des 31.12. im Verbrauchsjahr
  • bei Dieselauto: gefahrene km im Verbrauchsjahr
  • Dieselrechnungen
  • Dieselverbrauchsbescheinigungen Lohnunternehmer/Maschinenringe
  • De minimis-Bescheide der letzten 3 Jahre!
    (De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013, welche nicht durch das Hautpzollamt bzgl. Agrardiesel Forstverbrauch ausgestellt wurden - siehe auch DeMinimis Artikel)
  • Amtliche Kennzeichen aller Landwirtschaftlichen Fahrzeuge! (neu seit 2015)

Bitte denken Sie daran einen Termin zu vereinbaren - damit wir kurze Wartezeiten und eine schnelle Bearbeitung garantieren können.

Siehe auch


Haben Sie Fragen, brauchen Sie Unterstützung melden Sie sich bei uns Wir sind für unsere Mitglieder da!