Neue Regelungen beim Agrardieselantrag und Meldepflichten für landwirtschaftliche Betriebe

Neue Regelungen beim Agrardieselantrag und Meldepflichten für landwirtschaftliche Betriebe

Welche Formulare sind neu und was muss beachtet werden?

1. Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Vordruck 1139)

Diese Erklärung muss zwingend mit den Agrardieselantrag abgeben werden, oder falls dieser schon an das Hauptzollamt geschickt worden ist nachgereicht werden. Derzeit ist dies nur schriftlich möglich, soll aber im nächsten Jahr ebenfalls online gestellt werden können. Hauptsächlich geht es in dieser Selbsterklärung darum, welche Begünstigungen der Betrieb erhält, also zusätzlich zum §57 Energiesteuergesetz (Agrardiesel). Zum Beispiel könnte dies in der Landwirtschaft auch die Stromsteuerbegünstigungen nach §9b Stromsteuergesetz sein, oder auch §54 Energie Steuergesetz (Wärmenutzung). Bitte prüfen Sie welche steuerlichen Tatbestände auf Ihren Betrieb zutreffen.

2. Erklärung über die erhaltenen Beihilfen (Vordruck 1462) und die Befreiung zur Erklärung (Vordruck 1463)

Dieses neue Verfahren ist für alle Betriebe völlig unabhängig vom Agrardieselantrag gültig und haben keinen direkten Einfluss auf die Bewilligung des Antrages auf Agrardieselvergütung.

Trotzdem sind alle Unternehmen von der EU verpflichtet nachträglich zu melden welche Begünstigungen diese im vergangenen Jahr erhalten haben. Falls ein Geldeingang z.B. die Erstattung Agrardiesel für das Verbrauchsjahr 2015, vor dem 01.07.2016 erfolgt ist, wäre eine Erklärung für den aktuellen Zeitraum nicht nötig. Eingänge von Beträgen zwischen dem 01.07.2016 und dem 31.12.2016 müssen gemeldet werden. Alle Beträge die ein Betrieb nach dem 01.01.2017 erhält müssen bis 30.06.2018 gemeldet werden.

Um hier keine Fristen zu versäumen empfehlen wir ganz klar jedem Betrieb, bei dem es möglich ist den Antrag auf Befreiung zur Erklärung der erhaltenen Beihilfen zu stellen. Dieser gilt dann für 3 Jahre. Dazu müssen alle Geldbeträge, bei denen Steuerbegünstigungen seit 2014 an den Betrieb gezahlt wurden angegeben werden. Sind diese je Begünstigung unter 150.000 € tritt die Befreiung automatisch in Kraft, außer Sie erhalten innerhalb von 3 Monaten einen Einspruch vom Zollamt.

Zusammenfassung:

  • Jeder Antrag auf Agrardiesel benötigt das Formular 1139 (Selbsterklärung staatliche Beihilfe)
  • Empfehlung bis 30.06.2017 zusätzlich den Antrag auf Befreiung zur Erklärung der erhaltenen Beihilfen Formular 1463 einreichen (Wichtige Angaben erhaltene Gelder seit 2014).

Alle nötigen Formulare erhalten Sie auf www.zoll.de oder auch bei uns unter Dokumente/Anträge

 

Siehe auch


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