Erste Entwürfe für Maissaat von gebeiztem Saatgut

Erste Entwürfe für Maissaat von gebeiztem Saatgut

Folgende Aussagen -noch nicht rechtsverbindlich!- lassen sich aus den Verordnungsentwürfen des Bundeslandwirtschaftsministeriums ableiten:

  1. Wenn keine großen Änderungen mehr kommen (das kann man aber nicht genau voraussagen), ist in diesem Jahr die Aussaat von Mais, der mit "Poncho"/"Poncho Pro", "Cruiser" oder "Faibel" gebeizt ist, überall und mit jedem Sägerätetyp verboten.
  2. Maissaatgut, das mit Mesurol begeizt ist, darf nur mit einem pneumatischen Unterdruck-Sägerät ausgesät werden, wenn dieses mit einer Vorrichtung versehen ist, die mindestens 90% Abdriftminderung des Beizstaubes erreicht, weil die Abluft direkt auf oder sogar in den Boden abgeleitet wird. Dafür geprüfte Geräte und die entsprechenden Nachrüstsätze sind im Internet in einer Liste des JKI zusammengestellt. (Hier gibt es die Liste mit den geprüften Geräten)
    Mechanische Sägeräte können dagegen unverändert weiter verwendet werden.
  3. Mit Mesurol gebeiztes Saatgut darf nur mit einem bestimmten maximalen Abriebwert von 0,75 g Beizstaub pro 100.000 Maiskörner an den Landwirt abgegeben werden (Qualitätssaatgut). Über die Art der Kennzeichnung der Säcke, ob das Saatgut auf Abriebfestigkeit geprüft wurde, wird noch nachgedacht.

Die bis jetzt weit verbreitete Hofbeizung mit Mesurol ist nicht mehr zulässig.

So weit der vorläufige Stand der Dinge
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