Regeln und Ablauf für Reibungslose Nutzung des Schleppers
Sie sind hier: Service Leasing Schlepper Benutzerordnung
Die Einsatzleitung liegt beim Maschinenring Vilsbiburg Tel : 08741/967821
Der Schlepper ist pfleglich zu behandeln. Vor Weitergabe an den nächsten Benutzer ist der Schlepper zu reinigen (Fenster, lose aufliegende Erde, Kabine usw.). Nach staubigen Arbeiten oder mind. nach 10 Stunden Luftfilter reinigen.
Jeder Benutzer muss vor Einsatzbeginn den Ölstand, Wasserstand und Reifendruck Kontrollieren. Abschmieren nach Einsatzplan. Er muss sich überzeugen, dass der Schlepper Einsatzbereit ist. Die fälligen Kundendienstarbeiten übernimmt die Firma Johann Geier, Binabiburg.
Der Schlepper muß bei der Übernahme bis zur Markierung vollgetankt sein und nach eigenem Einsatz wieder vollgetankt werden (kein Biodiesel verwenden!).
Vor jeder Inbetriebnahme ist vom Benutzer festzuhalten, ob Mängel am Schlepper vorhanden sind. Falls Schäden vor Einsatzbeginn nicht dem MR gemeldet werden, ist der Benutzer Haftbar. Nach Beendigung des Einsatzes ist der MR unverzüglich zu Informieren, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
für den Schlepper besteht eine Vollkaskoversicherung mit 500,-- € Selbstbeteiligung. Alle Reparaturen und Schäden die durch die Werksgarantie abgedeckt sind, gehen zu Lasten des Vermieters. Der Mieter haftet für Schäden am Schlepper, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, insbesondere wenn Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Bedienungsfehler vorliegen, bzw. nicht von der Versicherung abgedeckt sind.
Veränderungen am Schlepper (Spur, Reifendruck usw. ) dürfen nur nach Rücksprache mit der Einsatzleitung vorgenommen werden.
Das Fahrtenbuch ist gewissenhaft nach dem Einsatz auszufüllen und zu unterschreiben. Die Eintragungen erfolgen nach dem Traktormeterstand. Es empfiehlt sich die Schlepperstunden auch zur eigenen Kontrolle aufzuzeichnen. Der nächste Benutzer hat zu überprüfen ob der Traktormeterstand mit der Eintragung im Fahrtenbuch übereinstimmt.
Die Abrechnungseinheit ist eine Traktormeterstunde. Der Preis wird für jedes Jahr neu berechnet und vor der Saison veröffentlicht!
Unkostenpauschale je Nutzer nach Aufwand bei der Endabrechnung!
Zusätzliche Kosten wie Kundendienstfahrten und Schäden soweit sie nicht durch die Vollkaskoversicherung oder Garantie abgedeckt sind werden am Jahresende auf die Benutzer umgelegt. Die Hälfte der gezeichneten Stunden werden am 1. August als Vorauszahlung abgerechnet.
Für die Mitglieder der Schleppergemeinschaft erfolgt vor Einsatzbeginn eine Einweisung beim Händler. Alle kurzfristig entschlossenen Benutzer müssen sich ausreichend informieren.

Es dürfen nur land- und forstwirtschaftliche Arbeiten ausgeführt werden (Kfz-Steuerbefreiung). Der Schlepper ist bezüglich Fahrweise so zu behandeln wie eine eigene Maschine.
Jeder Fahrer muß im Besitz eines Führerscheins der Klasse T (ab 18 Jahre) sein.
Bei der Betriebshaftpflichtversicherung empfielt sich der Einschluss des eweiterten Gewahrsams-
schadens!