Alles zum Gasölantrag 2010

Alles zum Gasölantrag 2010

Die Ausnahmeregelung des letzten Jahres, bezüglich des Abgabetermins, ist nicht mehr gültig! Übersehen Sie bitte nicht dadurch den Antrag auf Gasölbeihilfe zu stellen.

Selbstbehalt - Höchstmenge

Für das Verbrauchsjahr 2008 galt der Wegfall von Selbstbehalt und Höchstmengenregelung, wie schon in unserer Vorabinformation vom Juli 2009 angekündigt.

Diese Regelungen bleiben für das Verbrauchsjahr 2009 ebenso bestehen. Was allerdings aus diesen Vergünstigungen für die Landwirte in den nächsten Jahren wird ist derzeit noch nicht absehbar.

Neues im Antrag - Forst und De-minimis

Was ist eine "De-minimis" Beihilfe?

In der Europäischen Union sind grundsätzlich alle wettbewerbsverfälschenden öffentlich-rechtlichen Subventionen verboten, soweit sie den zwischenstaatlichen Handel innerhalb der Gemeinschaft beeinträchtigen.

Nun hat die Europäischen Kommission eine Regelung gefunden, die Subventionen, welche dem Wert nach unter einer bestimmten Bagatellgrenze liegen erlaubt. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese kleineren Subventionen keine spürbaren Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel haben. Diese Regelung wird als "De-minimis" Regelung bezeichnet.

Achtung!

De-Minimis Bescheide sind 10 Jahre aufzubewahren und bestimmte Unterschiede bei den enstprechenden Verordnungen bestehen. Beispielsweise ist für den Gasölantrag nur eine Förderung nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 relevant.
Bei der Milchkuhprämie die einer anderen Verordnug entspricht gibt es anderen Höchgrenzen und diese ist auch nicht relevant für die Angaben im Agrardieseantrag!
Beachten Sie solche Bescheide und Anträge bezüglich der Höchgrenzen. Pro Unternehmen kann eine maximale Fördersumme von 200.000,- € beantragt werden und zwar innerhalb von 3 Jahren!

Was hat das mit meinem Forst zu tun?

Die Europäische Kommission entscheidet, ob eine Subvention in den Rahmen der "De-minimis" Beihilfen fallen, oder nicht. Forstbetriebe oder landwirtschaftliche Mischbetrieb mit Forstflächen müssen somit beim Agrardiesel in Zukunft die Verbräuche für die Forstfläche gesondert ausweisen. Ebenso müssen die Bescheinigungen über die "De-minimis" Förderungen 10 Jahre aufbewahrt werden und falls zusätzlich Subventionen unter diese Regelung fallen, müssen diese auch im Agrardieselantrag zukünftig eingetragen werden.

Was genau ist einzutragen?

Angaben zu der beschriebenen De-minimis Förderung sind ab dem Kalenderjahr 2008 zu machen. Im letzen Jahr wurden die Bescheide für die Jahre 2006 und 2007 versandt, die Bescheide für 2008 werden vorraussichtlich erst im zweiten Halbjahr 2010 verschickt. Damit Sie trotzdem sobald wie möglich den Gasölantrag für 2009 stellen können, sollten Sie,

  • unter 5.1 die Daten für den Dieselantrag 2006 (=Antrag von 2007) und 2007 (=Antrag von 2008) wie nachfolgend aufgeführt eintragen.
  • wenn Forstflächen im Betrieb vorhanden sind, unter Punkt 5.2 angekreuzt werden, dass "De-minimis" Beihilfen beantragt, aber noch nicht bewilligt wurden.
  • unter Punkt 6.16 ist zusätzlich der tatsächliche Verbrauch für Agrardiesel im Forst anzugeben, dieser Verbrauch ist extra aufgegführt und zählt nicht zum Gesamtverbrauch der Gasölbeihilfe.
  • Datum des Bescheides (5.1) und Datum der Agradieselantragstellung 2009 (5.2)
  • Unter Zuwendungsgeber und Aktenzeichen das HZA (Hauptzollamt) Landshut und Ihre Agrardieselnummer angeben.
  • Fördersumme liegt bis zu 20 ha Forst einheitlich bei 50,- € pro Jahr, je ha zusätzlicher Fortfläche wird ein durchschnittlicher Verbrauch von 4 l/ha unterstellt.

Hilfe bei der Antragsstellung

Wir helfen Ihnen natürlich wie jedes Jahr gerne bei der Antragsstellung und lassen Ihnen auf Anfrage Ihre Agrardieselbescheinigung für das Verbrauchsjahr 2009 zukommen.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen erst Anfang Februar die Auftragnehmerbescheinigungen zusenden können. Wir rechnen noch bis 15. Januar für das alte Jahr ab, anschließend bekommen die Auftraggeber (Lohnunternehmer) ihre Bescheinigungen zur Überprüfung.

Ab Anfang Februar schicken wir ihnen dann gerne Ihre Auftragnehmerbescheinigung zu egal ob per Fax, Post oder auch per Email.
Das können Sie auch schon im voraus einfach veranlassen über unser Kontaktformular.
Den aktuellen Gasölantrag für 2009 können Sie jedoch schon bei uns herunterladen und ausdrucken, dort finden Sie auch eine Vorlage als Beispiel für die Angaben zu den De-Minimis.

Siehe auch


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