Landwirtschaftliche Fachthemen zum Thema Technik!
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Abgeber, Beförderer sowie Empfänger von Wirtschaftsdünger haben, ab dem 1. September 2010 späterstens einen Monat nach Abschluß des Inverkehrbringens, des Beförderns oder der Übernahme Aufzeichnungen zu erstellen.
Folgendes muss bei Aufzeichnungen angegeben werden :
Inverkehrbringen bedeutet jede Abgabe, auch wenn hierfür kein Geld verlangt wird. Es ist ausreichend die Aufzeichnungen, für drei Jahre ab Datum der Abgabe, geordnet aufzubewahren. Bei Biomassesubstrat oder vermischten Wirtschaftsdüngern kann die Menge Stickstoff aus den Anteilen der eingesetzten Substrate berechnet werden. Im Grunde ist kein Mehraufwand zu verzeichnen, da die Angaben auch für die Nährstoffbilanz benötigt werden und Abnahme- oder Aufnahmeverträge für beide Seiten jetzt schon festgehalten und geregelt werden müssen.
Die Regelung gilt nicht wenn,
Gibt es auf den Seiten der LfL Bayern zum ausfüllen, oder auch herunterladen.
Die Meldepflicht besteht, wenn der Import aus einem anderen Bundesland oder Ausland erfolgt. Der Empfänger des Wirtschaftsdünger hat bis zum 31. März des jeweils vorangegangenen Jahres an die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft zu melden. Dient das Inverkehrbringen eines gewerblichen Zweckes (Gewerbmäßig bedeutet, dass das Inverkehrbringen im Rahmen eines Gewerbes oder sonst zu Erwerbszwecken erfolgen) ist ebenfalls eine Meldung an die Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft zu tätigen
Die Dokumentation ist in erster Linie für den Abgeber erforderlich, da dieser in diesem Bereich nach Fachrecht (Bei Verstoß Bußgelder) mit Kontrollen rechnen muss. Kopien des Formulars bei Beförderer und Empfänger sind sicher von Vorteil (Beim Empfänger zur Düngedokumentation ebenfalls Pflicht). Bis jetzt hat ein Verstoß keine Auswirkungen auf die Betriebsprämie, da ja auch KG's oder gewerbliche Biogasanlagen Wirtschaftsdünger in Umlauf bringen können und somit bei einem Prämienabzug nicht relevant betroffen wären.
Ziel dieser Kontrollen ist es wahrscheinlich die Ströme an Wirtschaftsdünger und Substraten besser zu erfassen. Auch Tiergesundheitsaspekte werden eine Rolle spielen (Stichwort: Tierseuchenbekämpfung). Wie Kontrollen zu diesem Fachrechtsthema aussehen ist aktuell noch nicht bekannt.
Quelle und weitere Hinweise: Bayrische Landesanstalt für Landwirtschaft (Landesanstalt für Landwirtschaft --> Agrarökologie --> Düngung)
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