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Für Mitglieder

Betriebshilfe was ist das?

Autor: MR Team zum Thema Für Mitglieder | 2011 | 0 Kommentare
Allgemeine Hinweise zur Betriebshilfe

Ein kurzer Überblick zur Betriebshilfe, was darunter fällt und welche Möglichkeiten sich für unsere Mitgliedsbetriebe bieten, egal ob als Zuerwerb, oder als Hilfestellung bei Arbeitskraftspitzen im landwirtschaftlichem Betrieb.

Soziale Betriebshilfe

Flexible Arbeitszeiten, etwas dazu lernen, ein gutes Gefühl, anderen zu helfen und obendrein gutes Geld zu verdienen, das alles bietet die Arbeit als Betriebshelferin oder Helfer.

Interesse ?? – dann einfach mal in unserer Geschäftsstelle vorbeischauen, anrufen oder uns gleich hier schreiben!

Bauhilfe

MR-Bauhelfer ist immer wieder ein aktuelles Thema. Dabei gilt es einige grundsätzliche Dinge zu beachten!

Bauhilfe ist immer dann zulässig, wenn:

  • der vermittelte Bauhelfer unter Einweisung eines Handwerksbetriebes oder des Bauherrn mithilft und nicht selbständig tätig wird.
  • die Tätigkeit Arbeiten betrifft, die keine qualifizierten Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzen, und nicht unter die Regelungen der Handwerksordnung fallen.

Um diese Tätigkeiten auch im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten abzusichern, sollten Bauhelfer und Bauherr vor Beginn der Einsätze das Formblatt „Statusfeststellung“, das bei uns erhältlich ist, ausfüllen! Gerade in der jetzigen Zeit verfolgen viele die Bautätigkeit in der Landwirtschaft mit wachsamen Augen.

Bauhilfe kann nur für landwirtschaftliche Baumaßnahmen vermittelt werden. Nicht mehr möglich ist eine Vermittlung und Abrechnung von Bauhelfern beim Bau einer gewerblichen Biogas- oder PV-Anlage. Rechnen Sie die Arbeiten auch über den MR ab! - Für Fördermaßnahmen erstellen wir zur Abrechnung auch die geforderte Rechnung.

 Waldarbeit

Der zu stetige Befallsdruck durch Borkenkäfer lässt sich nur in Grenzen halten, wenn befallene Bäume umgehend gearbeitet werden. Um den Waldbesitzern schnelle Hilfe zu ermöglichen, bitten wir um Mitteilung, wer für Waldarbeiten Zeit findet.

Bei Selbstwerbern empfehlen wir das "Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz" der Berufsgenossenschaft zu beachten, das Sie unter Dokumente -Info's auf unseren Seiten finden!

 

Bei allen Arbeiten, ob Betriebs- und Haushaltshilfe, Waldarbeit oder Bauhilfe, gilt:

Einnahmen aus diesen Tätigkeiten sind Einnahmen des entsendenden Betriebes, und gehören auf das Betriebskonto!

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