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Kurz erklärt wie der Ablauf der automatischen Bescheinigung aller über den Maschinenring abgerechneten Belege funktioniert. Ab wann man als Auftragnehmer oder Auftraggeber darauf Zugriff bekommt und diese Bescheinigungen für den Antrag auf Dieselrückvergütung nutzt.
Einer der vielen Vorteile unserer Lohnunternehmer und Landwirte als Auftragnehmer, über den Maschinenring abzurechnen ist die automatische Bescheinigung des Dieselverbrauchs aller abgerechneten Arbeiten.
Auf den Lieferscheinen und Abrechnungsformularen am besten gleich immer angeben ob mit oder ohne Diesel abgerechnet werden soll. Dadurch können Fehler gleich von Begin an vermieden werden und der Beleg wird direkt mit der richtigen Dieselmenge und Art bescheinigt.
Zu beachten ist auch wenn man kein Mineralöl sondern Biodiesel verbraucht ist dies anzugeben, da dieser einer anderen Förderung unterliegt.
Als Lohnunternehmer/Auftragnehmer können Sie den bei Ihren Auftraggebern verbrauchten Diesel ausweisen. Menge und Verbrauch (z.B. pro ha oder Schlepperstunde) legen Sie nach Ihren Vorgaben (z.B. Verbrauchsanzeige Schlepper oder Mähdrescher) und realistischen Maßgaben fest. Wir können in unserer Maschinenringabrechnung die Verbräuche für jeden Unternehmer individuell festlegen, wenn keine Vorgaben durch den Auftragnehmer vorhanden sind, werden hier Durchschnittliche Verbräuche in der Abrechnung mit Dieselbescheinigung verwendet.
Dann wird für alle Auftragnehmer die Dieselbescheinigung erstellt, in der Sie ihren Kunden das verbrauchte Mineralöl ausweisen. Hier ist nochmal eine Frist von ca. 14 Tagen zu beachten in der alle Auftragnehmer alle ausgewiesenen Verbräuche korrigieren und ändern können.
Ab Anfang Februar läuft jedes Jahr die Frist für die Auftraggeber ab. Danach werden keine Änderungen mehr in unserer Abrechnung getätigt, damit vollständige Deckungsgleichheit der Bescheinigten Mengen besteht. Ausgewiesene Verbräuche werden durch das Hauptzollamt geprüft und müssen lückenlos übereinstimmen.
Also können alle Landwirte, die über unseren Maschinring Vilsbiburg Arbeiten mit Dieselverbrauch abgerechnet haben, ab Anfang Februar ihren Antrag auf Agarardieselverbilligung für das abgelaufene Jahr stellen.
Wir versenden alle Bescheinigungen per Post, Fax oder auch Email.
Nach wie vor sind Fehler bei der Dieselbescheinigung möglich, die erst nach Ablauf der Fristen auftauchen.
Diese Probleme lösen wir gemeinsam und versuchen die Mengen korrekt und tranparent zu korrigieren, falls nötig auch mit Rücksprache der zuständigen Sachbearbeiter im Hauptzollamt Passau.
Diese vom Maschinenring erhaltene Bescheinigung ist unter Punkt 9 (Bescheinigung durch Lohnunternehmer) für Auftraggeber aufzulisten und unter Punkt 6.4 einzutragen.
Auftragnehmer müssen unter Punkt 6.6 (Verbrauch für die Arbeit bei Dritten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe) Angaben zum Dieselverbrauch bei anderen Landwirten machen.
Bei Fragen melden Sie gerne in unserer Geschäftsstelle und lesen Sie unsere aktuellen Beiträge zum Thema Agrardieselantrag.
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