Hilfestellungen und Neuerungen beim Gasölantrag auf einen Blick!
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Haben Sie Ihren Antrag auf Rückvergütung für das Verbrauchsjahr 2008 schon gestellt? Wenn nicht, dann denken Sie daran und erledigen Sie das vor den beginnenden Erntearbeiten.
Verschenken Sie kein Geld. Wir sind wie immer gegen eine geringe Gebühr beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bescheinigungen Ihrer Lohnunternehmer können Sie jederzeit bei uns anfordern.
Die von der Politik angekündigte Neuregelung des Selbstbehalts von 350 Euro bedarf noch eines Kabinettsbeschlusses und der Zustimmung der EU.
Bis dahin können folgende Informationen zu diesem Thema nur unverbindlich weitergegeben werden.
Nach aktuellem Stand und Auskunft des Hauptzollamtes ist wie folgt zu verfahren:
Alle die bisher keinen Antrag stellten, weil sie unter die Selbstbehaltregelung gefallen sind, sollten dies jetzt natürlich machen, um rechtzeitig vor dem 30. September 2009 die Ansprüche geltend zu machen.
Auch die Höchstmenge von 10.000 Liter entlastungsberechtigtem Gasöl ist weggefallen, also wird auch für Mengen über der 10.000 Liter Grenze die Rückerstattung ausbezahlt.
Dazu muss dem Hauptzollamt die tatsächliche Menge Agrardiesel bekannt sein.
Wer in seinen Antrag auch die Mengen über 10.000 Liter eingetragen hat, bekommt automatisch den entsprechenden Betrag ausbezahlt bzw. nachträglich erstattet.
Wer mehr verbraucht hat, allerdings nur 10.000 Liter angegeben hat, muss die darüber hinausgehende Menge nachmelden. Dazu sollte er mit dem Hauptzollamt Kontakt aufnehmen.
Es muss dann jedoch die gesamte Menge mit Belegen nachgewiesen werden.
In den letzten Wochen hat das Hauptzollamt ein Schreiben zur Energiesteuerentlastung für Tätigkeiten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschickt. Dieses Schreiben erhalten alle Betriebe, die Forstflächen in Ihrem Antrag angegeben haben.
Es handelt sich hier um eine rein bürokratische Umwidmung, die rückwirkend ab 2006 in Kraft tritt.
Dabei wird für Verbräuche auf forstwirtschaftlichen Flächen keine Agrardieselvergütung mehr gewährt, sondern im Rahmen einer De-Minimis-Beihilfe (EU Wirtschaftsförderung) vergütet.
Mit den jeweiligen Bescheiden für die Jahre 2006 bis 2008 wird also nichts zusätzlich ausbezahlt, sondern nur ein Teilbetrag anders deklariert.
Für das Antragsjahr 2009 werden gesonderte Angaben im Antrag nötig, Details dazu wird es allerdings erst in einigen Wochen geben.
Wichtig bei dieser Neuregelung ist - die Bescheide müssen 10 Jahre aufbewahrt werden!
Agrardieselantrag 2011 für das Verbrauchsjahr 2010
Agrardieselantrag 2011 für das Verbrauchsjahr 2010
Agrardieselantrag 2010 für das Verbrauchsjahr 2009
Agrardieselantrag 2010 für das Verbrauchsjahr 2009
Abgabefrist für Agrardieselantrag 2009 verlängert!
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Allgemeines zum Agrardieselantrag
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