Grundlage einer ordnungsgemäßen MR Abrechnung
Viele Probleme mit unvollständigen und fehlerhaften Abrechnungsbelegen begegnen uns im täglichen Geschäftsbetrieb, bei einigen Unklarheiten können wir vorab nachfragen, bei anderen kann/muss erst im Nachgang ein steuerlich korrekter Beleg erstellt werden.
Folgende Besonderheiten sollten beim Ausfüllen von MR Lieferscheinen, Fax- oder Telefon-belegen dringend beachtet werden:
- Auftraggeber und Auftragnehmer haben mehrere/verschiedene Betriebe!
- Die Angabe eines Leistungsdatums ist Pflicht!
- Viele Betriebe haben mehrere Bankverbindungen!
- Bankverbindung beim Abrechnen angeben!
- Genaue Angaben beim Dieselverbrauch!
Nur mit Ihrer Mithilfe können wir Fehler vermeiden und steuerlich korrekte Belege für Ihre Buchführung erzeugen.
Abrechnungen per Telefonmeldung
Besonders telefonische Meldungen verursachen einen enormen Aufwand durch Klärung von Unklarheiten, oder Korrekturen der Belege. Meist fehlen Informationen und im schlechtesten Fall werden falsche Informationen aus Unwissenheit angegeben (z.B. Zweitbetrieb des Auftraggebers, falsches Konto, Dieselangabe vergessen, Leistungszeitraum usw.).
Nutzen Sie bitte bevorzugt unsere Lieferscheinblöcke, Abrechnungsvorlagen per Fax oder Email, oder auch für Lohnunternehmer die Onlineabrechnung.
Verzichten Sie möglichst auf telefonische Abrechnung und nutzen Sie Fax, Email, oder Postweg.
Änderungen im Betrieb
Auch bei betrieblichen Änderungen erfahren wir häufig erst zu spät, wenn sich steuerrelevante Daten geändert haben. Es reicht nicht steuerliche Vorgänge nur mit dem betreffenden Steuerbrüo abzusprechen. Abrechnungspartner, Lohnunternehmer und auch wir im Maschinenringbüro müssen zeitnah über Änderungen informiert werden.
Bitte informieren Sie uns bei Änderung von Steuernummern, Bankkonten, Betriebsformen (GbR, Optierer), oder auch bei Betriebsübergabe rechtzeitig!