Auch in diesem Jahr gibt es Änderungen zu berücksichtigen - Wir versuchen einen kurzen Überblick zu verschaffen!

Auch in diesem Jahr gibt es Änderungen zu berücksichtigen - Wir versuchen einen kurzen Überblick zu verschaffen!

In diesem Jahr gibt es wie in den letzten Jahren den Agrardieselantrag in Form der Formulare 1140 und 1142 für die Antragsstellung auf Agrardieselbeihilfe. Da der verkürzte Antrag 1142 nur unter bestimmten Bedingungen genutzt werden kann, empfehlen wir grundsätzlich den kompletten Antrag (1140) zu nutzen.

Regelungen für den verkürzten Agrardieselantrag (Quelle www.zoll.de):
  • Der Antragsteller hat im Jahr 2017 einen vollständigen Antrag (Formular 1140) oder einen Kurzantrag (Formular 1142) gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
  • seit dem letzten vollständigen Antrag (Formular 1140) haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
  • der Antragsteller ist im Zeitpunkt der Antragstellung und im Zeitpunkt der Verwendung der Energieerzeugnisse kein Unternehmen in Schwierigkeiten.

 Die Antragsformulare liegen in Papierform bei uns in der Geschäftsstelle aus! Die online Formulare stehen auf der Internetseite des Hauptzollamtes zur Verfügung!

 

Änderungen im aktuellen Antrag (Stand 8. Februar 2018)

Auch im aktuellen kompletten Antrag (1140) wurden einige Punkte weggelassen bzw. das zusätzliche Formular 1139 direkt integriert und muss somit nicht mehr extra ausgefüllt werden.

Änderungen Punkt 4 Seite 2 Agrardieselantrag 2017

  • De-Minimis Angaben sind nicht mehr nötig. Die Aufteilung der Agrardieselvergütung für Forstverbräuche über eine zusätzliche Förderung ist nicht mehr nötig. Dies bedeutet nicht dass der landwirtschaftliche Forstverbrauch nicht mehr gefördert wird - sondern nicht mehr extra angegeben werden muss!
  • Das Formular 1139 wurde in den Antrag eingearbeitet und ist nicht wie im letzten Jahr extra auszufüllen. Bitte beachten Sie die Hinweise bzgl. Unternehmen in Schwierigkeiten bei den Punkten 4.1 und 4.2, wenn hier falsche Angaben gemacht werden kann dies zur Ablehnung des Antrags auf Agrardieselbeihilfe führen!
Punkt 4 im Agrardieselantrag wurde komplett umgestaltet und das Formular 1139 eingearbeitet
Punkt 4 im Agrardieselantrag wurde komplett umgestaltet und das Formular 1139 eingearbeitet

Änderungen Punkt 8 auf Seite 6 - Bestandsrechnung

  • Die Angabe des Forstverbrauchs ist wie unter Punkt 4 die De-Minimis weggefallen.
  • Dies ist kein Wegfall des im Forst verbrauchten Agrardiesels, sondern es wird nur auf die in 2010 eingeführte Angabe zum Forstverbrauch verzichtet.
  • An der grundsätzlichen Berechnung des Entlastungsbetrages ändert sich nichts.
Bestandsberechnung und Berechnung des Entlastungsbetrages
Bestandsberechnung und Berechnung des Entlastungsbetrages

Angaben zu Diesel PKW

Bisher gab es in bestimmten Fällen und mit dem Nachweis, dass ein Dieselauto nur aus versicherungstechnischen Gründen auf den Betriebsleiter zugelassen und nicht im Betrieb getankt wurde, möglich diese nicht im Antrag unter Punkt 5.2 (Seite 3) anzugeben. Diese Regelungen entfallen und sind nicht mehr anwendbar. Wir empfehlen jeden Diesel PKW, der auf Betrieb/Betriebsleiter zugelassen wurde anzugeben und entsprechend die Tankquittungen beim Einkauf mit anzugeben, oder im Betrieb zu tanken. Dadurch werden Verbrauch und Dieselmenge der Nichtlandwirtschaftlichen Fahrzeuge korrekt vom förderfähigen Agrardiesel abgezogen.

Was ist mit den Formularen 1462 und 1463 im aktuellen Jahr?

Die Erklärungen über die erhaltenen Beihilfen (Vordruck 1462) und die Befreiung zur Erklärung (Vordruck 1463) - wir haben dazu im letzten Jahr entsprechend berichtet - sind nach wie vor notwendig und nicht im Agrardieselantrag enthalten. Jeder Betrieb der staatliche Beihilfen erhält, die unter die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung fallen, muss diese jährliche Meldepflicht einhalten, oder sich entsprechend davon soweit möglich befreien lassen.

Weitere Informationen zum Thema auf den Seiten des Hautpzollamtes - unsere Empfehlung lautet das Formular 1463 zu nutzen mit dem man sich für 3 Jahre von der Meldepflicht befreien lassen kann. Bei unseren Mitgliedern, haben wir dies bei der Antragstellung in 2017 so berücksichtigt.

Hilfestellung bei der Antragstellung?

Wir helfen jedes Jahr über 250 Mitgliedern beim Ausfüllen des Agrardieselantrags und versenden diese entsprechend per Einschreiben an das Hauptzollamt. Wenn Sie Fragen haben, oder einen Termin vereinbaren wollen rufen Sie einfach bei uns in der Geschäftsstelle an oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir helfen gerne weiter.

Was brauchen Sie für die Antragsstellung?

  • Kopie des Antrags aus dem Vorjahr
  • Flächenänderungen (Flächennutzungsnachweis Mehrfachantrag)
  • Angaben zum Restbestand des 31.12. im Verbrauchsjahr
  • bei Dieselauto: gefahrene km im Verbrauchsjahr (Achtung alle auf den Betriebsleiter zugelassenen Diesel PKW angeben!)
  • Dieselrechnungen
  • Dieselverbrauchsbescheinigungen Lohnunternehmer/Maschinenringe
  • Amtliche Kennzeichen aller Landwirtschaftlichen Fahrzeuge

Bitte denken Sie daran einen Termin zu vereinbaren - damit wir kurze Wartezeiten und eine schnelle Bearbeitung garantieren können.

Siehe auch


Haben Sie Fragen, brauchen Sie Unterstützung melden Sie sich bei uns Wir sind für unsere Mitglieder da!