Wie betrifft Corona den MR Vilsbiburg e.V.
Ablauf MR Büro ab dem 04.05.2020
Wir sind ab dem 04. Mai wieder telefonisch zu den gewohnten Zeiten erreichbar Mo-Mi 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr und Do-Fr 8.00 bis 13.00 Uhr.
Parteiverkehr nur mit Termin für Unterschriften und Anträge.
Eine Mundnaseschutzpflicht gilt auch in unseren Räumen.
- Not macht erfinderisch -
Für Betriebe ohne Computer und Internet kann in einem speziellen Büro der Mehrfachantrag, oder andere Anträge direkt erledigt werden! Bitte einfach bei uns melden, oder auch die Information weitergeben, das Amt in Landshut ist soweit uns bekannt weiterhin ohne Parteiverkehr.
Änderungen Bürobetrieb seit dem 16.03.2020
Aufgrund der aktuellen Situation schränkt der Maschinen- und Betriebshilfsring Vilsbiburg e.V. den Parteiverkehr so weit wie möglich ein.
Wir bitten in jedem Fall vorher telefonisch abzuklären, ob ein Termin im Büro in Vilsbiburg notwendig und möglich ist. Unter 08741/967821 sind wir vorraussichtlich bis 17. April von Montag bis Freitag nur Vormittags von 8.00 bis 13.00 Uhr erreichbar.
Wir versuchen via Telefon, Mail und Fax möglichst alle befristeten Vorgänge abzuwickeln.
- Gülleprobenbehälter liegen vor dem Eingang zur Abholung bereit, diese können direkt an den Postboten übergeben werden!
- Bei Antragstellung nutzen wir Telefon, Fax, Email nur im Ausnahmefall greifen wir während der Einschränkungen auf einen persönlichen Termin zurück!
- Bitte überlegen Sie vor einem Anruf bei uns im Büro aktuell, wie dringlich das Anliegen ist. Da wir personell eingeschränkt arbeiten ist es zur Zeit schwierig den Arbeitsanfall zu bewältigen!
- Für Betriebs- und Haushaltshilfe Einsätze ändert sich vorerst nichts. Betriebshelfer sollten eine Kopie des Arbeitsnachweises mit sich führen, um im Zweifel bei einer Kontrolle ihren Auftrag nachweisen zu können!
Zeitlich nicht dringende Termine wie z.B. Gasölanträge, Mehrfachanträge und andere aktuell nicht vorrangigen bürokratische Vorgänge sollten unbedingt verschoben werden.
Wir tun alles um die Einsatzleitung der Betriebs- und Haushaltshilfe für unsere landwirtschaftlichen Betriebe aufrechterhalten.
Anträge - Fristen und weitere Ablauf
- Die Fristen für die Nährstoffbilanz zum 31.03. wurde vom STMELF nicht verlängert.
Hier werden wir alle die sich bei uns melden und noch eine Bilanz brauchen vorrangig behandeln. - Die Düngeplanung sollte ebenfalls vor der ersten Düngung vorliegen, als Dienstleister können wir aber Bestätigungen aufgrund der aktuellen Situation erstellen, das ein früherer Termin nicht möglich war. Hier haben wir keinen zeitlichen Druck und eine vorläufige Zusage das hier nicht auf dass exakte Datum der Erstellung unserer Planungen kontrolliert wird.
- Mehrfachantragstellung - da es heuer mit den Randstreifen relativ komplex ist, wollen wir hier ungern auf persönliche Termine verzichten. Hier hoffen wir auf einen normalen Betrieb Mitte April/Anfang Mai. Aktuell läuft eine Prüfung durch das Ministerium, ob evtl. eine Verlängerung in Frage kommt.
- Gasölanträge haben aktuell keine Priorität. Jeder kann uns die Unterlagen (Dieseleinkauf, km-Stände, Bescheinigungen usw.) zusenden und wir bereiten alles zur Unterschrift vor. Aber hier haben wir ja noch bis 30.09. Zeit.
Falls Sie einen Betrieb kennen der keinen PC oder Internet hat, bitte bei uns melden, damit wir hier weiterhelfen können. Wir werden einen Weg finden auch für diese Betriebe eine fristgerechte Antragstellung zu organisieren.
Pressemeldung BMEL - Landwirtschaft wird "systemrelevant"
In einer Presseerklärung vom 23.03.2020 werden viele Erleichterungen für landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf den Weg gebracht.
Die Landwirtschaft wurde offiziell zur systemrelevanten Infrastruktur erklärt. Was das genau bedeutet werden wir in den nächsten Wochen sehen.
Mehr dazu in der offiziellen Pressemeldung!
Für Betriebe, die auf Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte aus Europa angewiesen sind, fehlen 300.000 Arbeitskräfte. Auf der anderen Seite stehen viele Werksmitarbeiter und andere Berufsgruppen aktuell ohne Arbeit da.
Ein Versuch hier das Angebot und Nachfrage zusammen zu führen ist das neue Portal https://www.daslandhilft.de/. Hier können Arbeitssuchende Betriebe in Ihrer Umgebung finden, die aktuell in Notlage sind was die Arbeitsauslastung betrifft. Auch gilt es gemeinsam einen Weg zu finden die Versorgung zu sichern.
Es wird hier Erleichterungen in der Arbeitnehmerüberlassung geben, Erhöhung der 70 Tage Regelung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und viele weitere unbürokratische Verbesserungen, die hoffentlich hier Betriebe und arbeitssuchende Menschen einen unkomplizierten Weg bieten. Auch ein Kündigungsschutz bei Pachtflächen in diesem Jahr soll festgelegt werden.