Welche Änderungen erwarten unsere Betriebe für das nächste Jahr

Welche Änderungen erwarten unsere Betriebe für das nächste Jahr

Unter anderem müssen mittlerweile sämtliche Düngungen 2 Tage nach Ausbringung detailliert zu Papier gebracht werden. Außerdem sind die Werte der Mindestanrechenbarkeit für Schweine und Rindergülle angehoben, womit die Obergrenzen einer möglichen Düngung abgesenkt wurden. Die schlimmeren Einschnitte werden wir allerdings mit den Sonderregelungen zu den Roten Gebieten zu spüren bekommen. Davon sind aktuell viele Betriebe im Ringgebiet betroffen und werden es wahrscheinlich nach der Neuausweisung der Roten Gebiete weiterhin sein. Vor allem die Düngung 20% unter Bedarf und das Herbstdüngungsverbot bereitet den meisten Landwirten bereits Kopfzerbrechen.

Um damit weiterhin  einigermaßen gute Erträge und Qualitäten erzeugen zu können werden wir hier an vielen verschiedenen Stellschrauben drehen müssen. Vor allem muss die Effizienz des erlaubten Stickstoffeinsatzes optimiert werden. Während der Sommermonate haben sich unsere Berater bereits mit den ersten feststehenden Regelungen intensiv beschäftigt. Dazu wurden in internen Schulungen alle Verschärfungen diskutiert und bis ins Detail zerlegt, um die Auswirkungen besser abschätzen zu können.

Die Ausführungsverordnung wird erst in den nächsten Monaten bekanntgegeben. Wir werden uns bis zum Beginn der „Dünge-Saison“ weiterhin stark in die Materie einarbeiten, um Sie dann bestens beraten zu können. Sobald die neue Gebietskulisse veröffentlicht ist, werden wir auch wieder Gruppen- und Einzelberatungen anbieten, um Ihnen die für Ihren Betrieb entscheidenden Infos geben zu können. Für die Winterversammlungen sind auch wieder Vorträge zur DüV geplant. Da wir aktuell nicht abschätzen können, inwiefern Corona größere Versammlungen wie in den letzten Jahren zulässt, arbeiten wir auch hier bereits an Alternativen, um Ihnen trotzdem alle wichtigen Informationen zukommen zu lassen.

Dienstleistungen MR Büro

  • Beratung zur DÜVO - Möglichkeiten mit der aktuellen Verschärfung, Beispielberechnungen für die Planung in 2021, Nachberechnung der aktuellen Berechnungen bei Unsicherheiten. Wir versuchen auf diesem Gebiet Hilfestellung zu leisten, wo es möglich ist. Wenden Sie sich an uns, auch in diesem Jahr haben wieder fast 200 Betriebe unser Angebot in Anspruch genommen!
  • Bis 31.12. Stoffstrombilanz für Betriebe mit Berechnungszeitraum Wirtschaftsjahr nicht vergessen!

Siehe auch


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