Bauhilfe richtig durchführen

Bauhilfe richtig durchführen

Grundsätze bei der Bauhilfe

  • Auftraggeber und -nehmer müssen aktive Landwirte sein. Es dürfen nur Tätigkeiten für den Landwirtschaftlichen Betrieb erbracht werden. (keine Biogasanlagen, Gewerbe usw.)
  • Beim Betriebsleiterwohnhaus ist trotz der steuerrechtlichen Zuordnung zum Privatvermögen Bauhilfe möglich. Es ist als Teil des Betriebes anzusehen.
  • Es dürfen nur nicht spezialisierte Handlangerarbeiten durchgeführt werden. (Am besten unter Anleitung einer Baufirma und deren Fachkräfte)
  • Keine Scheinselbstständigkeit. (Komplette handwerkliche Facharbeiten, ohne Anleitung einer Firma oder des Bauherrn, unter Umständen mit eigenem Spezialwerkzeug)

Wenn diese Punkte erfüllt sind, sollte auch die LBG verständigt werden, dass Bauhelfer im Einsatz sind. Ebenso wichtig ist die kurze Meldung bei uns in der Geschäftsstelle, damit durch eine so genannte „Statusfeststellung“ die Vermittlung der Betriebshilfe vor Baubeginn festgehalten wird. So hat man auch bei Kontrollen des Zolls keine Probleme.

Bitte klären Sie mit uns alle Fragen zu diesem Thema bereits vor dem Baubeginn, dann gibt es während der Bauphase keine bösen Überraschungen!

Siehe auch


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