Düngeverordnung - Digitalisierung und Direktsaat - ein interessanter Abend!

Düngeverordnung - Digitalisierung und Direktsaat - ein interessanter Abend!

Vilsbiburg, kürzlich fand im Gasthaus Maier in Frauensattling die Winterversammlung statt. Als Hauptreferent konnte der Maschinenring Fachberater Wolfgang Sturm gewonnen werden. Eine überwältigend große Zahl an Mitgliedern folgte der Einladung. Zuerst begrüßte der erste Vorstand Martin Weindl die Anwesenden. „Der gefüllte Saal zeigt, dass wir die richtigen Themen finden, die unsere Mitglieder interessieren“, so der erste Vorsitzende. Im Anschluss begrüßte auch der Geschäftsführer Martin Freudenreich die Gäste und in einem kurzen Vortrag stellte er die Dokumentenverwaltung des Bundesverbandes der Maschinenringe vor und klärte auch über die seit dem 1. Januar bestehenden Regelungen zum Thema E-Rechnungspflicht auf.

Großes Interesse und ein voller Saal zur Fachveranstaltung des Maschinenrings
Großes Interesse und ein voller Saal zur Fachveranstaltung des Maschinenrings

Alle Unternehmen müssen seit Anfang des Jahres technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren. Für alle Maschinenringmitglieder sei dieser Schritt bereits ohne Aufwand möglich, und zwar mit einer einfachen Anmeldung im Maschinenringportal. Hier können die Mitglieder nicht nur die Ackerschlagkartei nutzen, sondern seit kurzem auch ihre Dokumente ablegen, archivieren und auch digital an ihre Steuerkanzlei weiterleiten.

Es wurden einige Fachbegriffe erklärt z.B. der Unterschied zwischen X-Rechnung und einer ZUGFeRD-Rechnung. Eine X-Rechnung ist nicht mehr ohne Software lesbar und liegt in einem reinen Datenformat vor. Eine ZUGFeRD-Rechnung beinhaltet eine lesbare PDF-Datei, die alle relevanten Daten als elektronischen Anhang beinhalten. Auch auf die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung wurde eingegangen, was die Punkte Aufbewahrung, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und Datenzugriff betrifft. Die Dokumentenverwaltung der Maschinenringe unterstützt hier den Landwirt nicht bei den steuerlichen Belegen, sondern ist auch in der Lage alle Unterlagen z.B. für Kontrollen, Projekte, Versicherungen und sonstige wichtige Dokumente digital abzubilden. Auch wird es in Zukunft die Möglichkeit geben eigene E-Rechnungen zur erstellen, sowie landwirtschaftliche Abrechnungen direkt an den Maschinenring zu übermitteln.
Insgesamt sei man gut gerüstet hier den Mitgliedern technische Lösungen und Hilfestellung anzubieten, um diese Herausforderung gemeinsam mit dem Maschinenring anzugehen.

Nun übergab der Geschäftsführer das Wort an den Hauptreferenten Wolfgang Sturm, dieser hatte einige interessante und für das Jahr 2025 wichtige Themen vorbereitet.

Zuerst wurden die Regelungen der Düngeverordnung besprochen die für 2025 neu in Kraft treten. Die Einarbeitungszeit bei Gülleausbringung auf unbestelltem Ackerland mit nicht bodennaher Ausbringtechnik wurde von bisher vier auf eine Stunde herabgesetzt. Bis auf wenige Ausnahmen wird auf bestelltem Ackerland nur noch bodennahe Ausbringung erlaubt sein. Auch beim Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau gilt ab 2025 die Vorgabe, das organische Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt von Stickstoff nur streifenförmig oder direkt ausgebracht werden darf. Befreiung gibt es nur für Düngemittel mit einem besonders hohen Wasseranteil, Festmist von Huf- und Klauentieren und besondere naturräumliche und agrarstrukturelle Besonderheiten.

MR Fachberater Wolfgang Sturm
MR Fachberater Wolfgang Sturm

Wer hier für seinen Betrieb Klarheit will, kann die neue staatliche Gülle-App der LfL nutzen. Hier kann man individuell für seinen Betrieb und seine Flächen alle erforderlichen Regelungen einsehen.
Bei der Düngeplanung für dieses Jahr ist zu berücksichtigen, dass die Mindestwirksamkeit von Wirtschaftsdüngern auf Grünland erhöht wurden. Dies bedeutet im Grunde eine Reduzierung der Düngemengen im Grünland. Zu beachten wäre noch speziell für das Frühjahr die Verschiebung der Sperrfrist für die Ausbringung auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau, die im roten Gebiet bis einschließlich 28. Februar und im grünen Gebiet bis einschließlich 14. Februar gilt.

Als fachliches Thema zum Abschluss der Veranstaltung wurde in Anlehnung an die kommenden Herausforderungen an moderne Landwirtschaft die Direktsaat vorgestellt. Direktsaat bedeutet eine dauerhafte minimale Bodenbearbeitung in Verbindung mit maximaler Bodenbedeckung und abwechslungsreichen Fruchtfolgen. Diese Bewirtschaftungsform soll nicht nur Vorteile für die Umwelt und den Boden bringen, sondern auch entsprechend betriebswirtschaftlich und vor allem arbeitswirtschaftlich Verbesserung bringen. Neben einer bessere Wasseraufnahme, weniger Bodenerosion und mehr Bodenleben, zeigte Wolfgang Sturm auch den verringerten Dieselverbrauch, Arbeitszeitbedarf und Maschinenkosten pro ha Fläche auf. Eine Herausforderung jedoch ist die erhöhte Feldmäuse- und Schneckenpopulation, die entsprechende Ernteschäden verursachen. Außerdem sind sehr hohe Kenntnisse über den Boden, Bodenleben und Fruchtfolgemanagement erforderlich, um mit dieser Bewirtschaftungsform langfristig erfolgreich zu sein.

Nach einer regen fachlichen Diskussion mit Teilnehmern und Referenten, wurde noch auf die Jahreshauptversammlung am 11. März, in Aich beim Gasthaus Grubwinkler, hingewiesen und im damit der offizielle Teil der Versammlung beendet.

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