Instandsetzen vor Wiederbenutzen

Instandsetzen vor Wiederbenutzen

Betreiberverantwortung

Dass nur sichere Maschinen betrieben werden, liegt in der Verantwortung des Besitzers. Er darf nicht sichere Maschinen weder verleihen noch selbst betreiben.

Überlässt ein Unternehmer seine Maschinen, Geräte oder Anlagen anderen, oder lässt er andere Personen an seinen Maschinen arbeiten, muss er für eine dauerhafte Maschinensicherheit Sorge tragen.

Inspektion und Unterweisung

Regelmäßige Inspektionen (zum Beispiel vor jedem Benutzerwechsel) helfen, die Maschinensicherheit zu erhalten. Wer ein Maschinenbegleitheft führt, kann darin alle festgestellten Mängel, deren Behebung (durch wen) und andere nützliche Bemerkungen festhalten. Im Schadensfall ist ein Maschinenbegleitheft ein wichtiges Beweismittel für den Besitzer der Maschine.

Die Unterweisung der Benutzer im Umgang mit Maschinen schützt den Besitzer vor Haftungsansprüchen. Deshalb müssen Unterweisungen immer schriftlich dokumentiert werden – mit Unterschrift der unterwiesenen Personen.

Berufsgenossenschaft hilft

Die Außendienstmitarbeiter der Berufsgenossenschaft helfen Maschinenbesitzern, Sicherheitsdefizite zu erkennen und abzustellen. Auf Wunsch führen sie im Rahmen von Benutzerschulungen Unterweisungen durch (Tel. Kontakt: Heidi Diesenbacher, 0821/4081-246, Monika Maier 0871/696-440, Hotline 089/45480-500).


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