Ist Ihre Biogasanlage winterfest?
Hierzu steht eindeutig in der TI 4:
Füllstände der Sperrflüssigkeiten in Über- und Unterdrucksicherungen und Kondensatabscheidern prüfen ggf. bei Frostgefahr Frostschutzmittel überprüfen (entsprechend der Witterung auch täglich erforderlich).
Nachstehend einige Tipps:
- Alle flüssigkeitsführenden und frostgefährdeten Leitungen und Behältnisse auf entsprechende Frostschutzwirkung überprüfen (Notkühler; Über-/Unterdrucksicherungen; Entfeuchtungsanlagen; BHKW – Kühlkreislauf; Fernwärmeleitungen etc.)
- Spülleitung zum Schauglas isoliert verlegt? Absperrhahn vorhanden?
- Substratleitungen isolieren, eventuell häufiger spülen
- Feststoffeinbringung gegen Schnee und Regen abdecken und häufiger laufen lassen
- Gasleitungen sowie Druckluftleitungen auf Kondenswasser kontrollieren und entwässern
- Klemmschläuche mit Frostschutz befüllen
- Schraub- und Klemmverschlüsse kontrollieren und nachziehen
- Absperrhähne auf Gängigkeit prüfen, Gasleitungshähne regelmäßig betätigen
- Über-/Unterdrucksicherungen beheizt ausführen lassen
- Batterie für die Notgasfackel vor Frost schützen, Ladung überprüfen
Für Fragen steht Ihnen Ihre Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gerne zur Verfügung (für Landshut: Herr Franz Ziegler, Telefon: 0871/696-577 oder 0151/12 222 585; für Augsburg: Herr Alois Schilling, Tel. 0821/4081-180 oder 0151/12 222 597).