Ist Ihre Biogasanlage winterfest?

Ist Ihre Biogasanlage winterfest?

Hierzu steht eindeutig in der TI 4:
Füllstände der Sperrflüssigkeiten in Über- und Unterdrucksicherungen und Kondensatabscheidern prüfen ggf. bei Frostgefahr Frostschutzmittel überprüfen (entsprechend der Witterung auch täglich erforderlich).

Nachstehend einige Tipps:

  1. Alle flüssigkeitsführenden und frostgefährdeten Leitungen und Behältnisse auf entsprechende Frostschutzwirkung überprüfen (Notkühler; Über-/Unterdrucksicherungen; Entfeuchtungsanlagen; BHKW – Kühlkreislauf; Fernwärmeleitungen etc.)
  2. Spülleitung zum Schauglas isoliert verlegt? Absperrhahn vorhanden?
  3. Substratleitungen isolieren, eventuell häufiger spülen
  4. Feststoffeinbringung gegen Schnee und Regen abdecken und häufiger laufen lassen
  5. Gasleitungen sowie Druckluftleitungen auf Kondenswasser kontrollieren und entwässern
  6. Klemmschläuche mit Frostschutz befüllen
  7. Schraub- und Klemmverschlüsse kontrollieren und nachziehen
  8. Absperrhähne auf Gängigkeit prüfen, Gasleitungshähne regelmäßig betätigen
  9. Über-/Unterdrucksicherungen beheizt ausführen lassen
  10. Batterie für die Notgasfackel vor Frost schützen, Ladung überprüfen

Für Fragen steht Ihnen Ihre Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gerne zur Verfügung (für Landshut: Herr Franz Ziegler, Telefon: 0871/696-577 oder 0151/12 222 585; für Augsburg: Herr Alois Schilling, Tel. 0821/4081-180 oder 0151/12 222 597).



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