Abrechnungsservice Biomasse - Abrechnung in der Praxis

Abrechnungsservice Biomasse - Abrechnung in der Praxis

Gewerbliche Biogasanlagen kaufen den Mais frei Siloplatte vom Lieferanten. Damit es zu keinen Konflikten mit landwirtschaftlichen Transporteuren (10,7 % Mwst. und grünes Nummernschild) kommt, werden in der Regel diese vom Maislieferanten bezahlt. Da in der Regel die Ernte komplett vom Biogasanlagenbetreiber organisiert wird und dieser auch weis was wie an wen abgerechnet werden sollte stellt dieser die Abrechnung am Ende auf.

Wichtig ist hierbei, das hier von steuerlicher Seite keine Fehler passieren. Landwirte als Pauschalierer und mit grünem Nummernschild am Fahrzeug dürfen nicht für die nichtlandwirtschaftliche, gewerbliche  Biogasanlage arbeiten, sondern nur für den landwirtschaftlichen Maisverkäufer!

Dieses Thema ist relativ komplex und in der Praxis schwierig dem Maisverkäufer zu vermitteln, das er die Kosten für Ernte und Transport übernehmen muss, um den Vorgang korrekt abzurechnen.

Das bedeutet aktuell eine Gutschrift für den Maislieferanten und danach viele zusätzliche Lastschriften, die über dessen Bankkonto laufen müssen und über die er nicht die komplette Übersicht hat, da ja die gesamte Erntekampagne aller einzelnen Maisverkäufer vom Biogasanlagenbetreiber organisiert wird.

Abrechnung über den Maschinenring

Als Maisverkäufer bekommt man eine Gutschrift für den Mais und die verauslagten Kosten für Transport und Ernte. Diese werden automatisch steuerlich korrekt verrechnet und vom Maislieferanten bezahlt – Es fallen aber hier keine zusätzlichen Buchungen, oder Lastschriften an. Biogasbetreiber müssen nur noch den reinen Maispreis mit den Verkäufern vereinbaren alles andere belastet die Maislieferanten nicht mehr. Zur Abrechnung müssen beim Maschinenring die Kosten für Transport und Erntetechnik nach ha oder to den einzelnen Maisverkäufern zugeteilt werden.

Ein gesamte Erntekampagne für eine Biogasanlage teilt sich so in drei Bereiche auf, die für die Abrechnung benötigt werden.

  • Maislieferanten mit Mengenangabe (nach ha oder Gewicht/Qualität) und reine Substratpreise für den Mais.
  • Landwirtschaftliche Transporteure und Lohnunternehmer für die Erntetechnik mit Mengenangabe und Zuteilung der Kosten zu jedem Lieferanten, damit korrekt "frei Siloplatte" abgerechnet werden kann.
  • Die Gewerbliche Biogasanlage bezahlt jeden Maislieferant für den Mais "frei Siloplatte".

Mit diesen Daten werden die gesamten Belege als Rechnungen für Maisverkauf, Transport und Ernte erzeugt. Das Geld fließt vom Biogasbetreiber auf das Durchlaufkonte des Maschinenrings und wird für Maislieferung, Tranport und Ernte ausbezahlt. Es werden steuerlich korrekte Belege für alle Beteiligten erzeugt und dadurch zusätzliche Buchungen bei den Maislieferanten vermieden.

Interessierte Betriebe einfach bei uns in der Geschäftsstelle melden, wir unterstützen Sie im Kampf gegen den Papierkrieg auch bei ihrer Maisabrechnung.

MR Team - Sep 17 2012
Kurze Anmerkung und Fehlerkorrektur - Es darf mit grünem Nummernschild für gewerbliche Biogasanlagen gefahren werden. Wichtig ist die steuerliche Seite! Gewerblicher Zweck und die auszuweisenden 19 % Umsatzsteuer bei Arbeiten für Nichtlandwirte. Also stimmt das grunsätzliche Problem - nur hat die Farbe des Kennzeichens nichts damit zu tun.

Siehe auch


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