Alle Änderungen zum Antragsverfahren 2009 im Überblick

Alle Änderungen zum Antragsverfahren 2009 im Überblick

Agrardieselantrag - Selbstbehalt

Verschenken Sie kein Geld. Wir sind wie immer gegen eine geringe Gebühr beim Ausfüllen des Antrags behilflich. Bescheinigungen Ihrer Lohnunternehmer können Sie jederzeit bei uns anfordern.

Die von der Politik angekündigte Neuregelung des Selbstbehalts von 350 Euro bedarf noch eines Kabinettsbeschlusses und der Zustimmung der EU.

Bis dahin können folgende Informationen zu diesem Thema nur unverbindlich weitergegeben werden.

Nach aktuellem Stand und Auskunft des Hauptzollamtes ist wie folgt zu verfahren:

  • Alle Landwirte, die den Antrag auf Steuerentlastung bereits beim HZA gestellt haben brauchen nicht weiter aktiv zu werden. Der Selbstbehalt von 350 Euro wird automatisch mit ausbezahlt.
  • Wer seinen Antrag früh gestellt hat und deshalb die Rückerstattung bereits ausbezahlt bekommen hat, bekommt den Selbstbehalt auch automatisch als Nachzahlung. Der Bescheid wird dann entsprechend geändert.
  • Diejenigen, die einen Antrag stellten, aber in die 350 Euro-Regelung gefallen sind, brauchen ebenfalls nichts zu unternehmen. Die entsprechenden Berechnungen werden vom HZA korrigiert und der anfallende Betrag ausbezahlt.

Alle die bisher keinen Antrag stellten, weil sie unter die Selbstbehaltregelung gefallen sind, sollten dies jetzt natürlich machen, um rechtzeitig vor dem 30. September 2009 die Ansprüche geltend zu machen.

Neuregelung - Forst

In den letzten Wochen hat das Hauptzollamt ein Schreiben zur Energiesteuerentlastung für Tätigkeiten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen verschickt. Dieses Schreiben erhalten alle Betriebe, die Forstflächen in Ihrem Antrag angegeben haben.
Es handelt sich hier um eine rein bürokratische Umwidmung, die rückwirkend ab 2006 in Kraft tritt.
Dabei wird für Verbräuche auf forstwirtschaftlichen Flächen keine Agrardieselvergütung mehr gewährt, sondern im Rahmen einer De-Minimis-Beihilfe (EU Wirtschaftsförderung) vergütet.

Mit den jeweiligen Bescheiden für die Jahre 2006 bis 2008 wird also nichts zusätzlich ausbezahlt, sondern nur ein Teilbetrag anders deklariert.
Für das Antragsjahr 2009 werden gesonderte Angaben im Antrag nötig, Details dazu wird es allerdings erst in einigen Wochen geben.

Wichtig bei dieser Neuregelung ist - die Bescheide müssen 10 Jahre aufbewahrt werden!

Siehe auch


Haben Sie Fragen, brauchen Sie Unterstützung melden Sie sich bei uns Wir sind für unsere Mitglieder da!