Dokumentation und Aufzeichnungspflicht

Dokumentation und Aufzeichnungspflicht

Dokumentation:

In diesem Jahr wird die Aufzeichnungspflicht im Pflanzenschutz erstmals kontrolliert nach den Vorgaben des Fachrechts und Cross Compliance. Die Aufzeichnungen können sowohl elektronisch als auch schriftlich mit den erforderlichen Angaben aufgezeichnet werden.
Das entsprechende Formblatt erhalten Sie bei uns in der Geschäftstelle oder unter Dokumente-Vorlagen. Hier bekommen Sie ein Formblatt für alle Pflanzenschutz relevanten Aufzeichnungen und Vorlagenblätter für die Ackerschlagkartei!

Lieferung von Spritzmittel beim Pflanzenschutz:

Falls Sie als Landwirt überbetrieblichen Pflanzenschutz anbieten, hat sich mit Wirkung vom 1.7.2008 eine Änderung bei der Umsatzsteuer ergeben. Demnach sind bei der Komplettleistung Pflanzenschutz inkl. Spritzmittel beim pauschalierenden Landwirt zwei unterschiedliche Umsatzsteuersätze anzuwenden. Während die Dienstleistung Pflanzenschutz mit 10,7 % ausgewiesen wird, sind es beim PS-Mittel 19 % Umsatzsteuer.
Umgekehrt kann natürlich beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln die Vorsteuer geltend gemacht werden.
Achtung: Sollte ein Aufschlag beim Spritzmittelpreis gemacht werden, droht die Gefahr einen Handel mit Gefahrstoffen zu betreiben. Dafür sind bestimmte Voraussetzungen notwendig. Fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Steuerberater.

Pflanzenschutzmittelschränke:

Zur sicheren und sauberen Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln bieten wir weiterhin unsere preisgünstigen Schränke an.

Weitere Hinweise:

Weitere wichtige Hinweise und Regelungen erfahren Sie auf den Seiten der Bay. Landesanstalt für Landwirtschaft!


Haben Sie Fragen, brauchen Sie Unterstützung melden Sie sich bei uns Wir sind für unsere Mitglieder da!