Alles kurz und informativ zum Thema Pflanzenschutzsachkunde und Fortbildungen
Künftig benötigt jeder Anwender von chemischen Pflanzenschutzmitteln einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Zusätzliche Informationen auch beim
Amt für Ernährung und Landwirtschaft Landshut!
und natürlich bei der LfL Bayern
Dieser Nachweis kann ab sofort beim AELF beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie bei uns unter Service>Dokumente>Anträge.
Der Antrag muss spätestens bis 26. Mai 2015 gestellt sein. Dem Antrag ist ein Ausbildungsnachweis (z.B. Kopie des Zeugnisses einer landwirtschaftlichen Ausbildung) beizulegen.
Die zusätzliche 4-stündige Fortbildung muss bis spätestens 31.12.2015 absolviert und alle drei Jahre wiederholt werden. In Zusammenarbeit mit VLF, VLM, BBV und MR werden wir diese Veranstaltungen im kommenden Herbst und Winter gemeinsam anbieten und durch- führen.
Die jeweiligen Termine für Herbst und Winter erfahren Sie rechtzeitig.
Anmeldung ist bei allen beteiligten Partnern möglich.