Unfälle im Baustellenbereich - Baustellenverordnung
Aufgrund der hohen Unfallzahlen im Baustellenbereich hat der Gesetzgeber mittels der „Baustellenverordnung“ bereits 1998 die Bauherren als Ver-antwortliche eines Bauvorhabens stärker in die Verantwortung eingebunden. Für jede Baustelle, bei der
- die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder
- der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, ist der zuständigen Behörde spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung zu übermitteln.
Der Bauherr hat demzufolge je nach Baustellenbedingungen eine Vorankündigung, einen Koordinator, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bzw. entsprechende Unterlagen auszuweisen. Er muss nicht nur die Sicherheit seiner Beschäftigten, sondern auch die Belange des Umweltschutzes und die Sicherheit von Dritten gewährleisten. Um dieser Verantwortung nachzukommen, sollte sich der Bauherr durch einen ausgebildeten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beraten lassen. Koordinatoren vermitteln Baufirmen oder Sicherheitsfachkräfte und deren Niederlassungen.