Unterlegkeile schützen vor Schaden
Weil Technik (Bremsen) und Personen nicht immer zuverlässig funktionieren, sind – verwendete – Unterlegkeile die zweite Versi-cherung.
Deshalb hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrszulassungs-ordnung für Zweiachsanhänger einen Unterlegkeil und für Einachsanhänger zwei Unterlegkeile vorgeschrieben.
Wirken nur, wenn eingelegt!
Unterlegkeile wirken nur, wenn sie eingelegt sind. Wenn der Ausbildungsleiter Unterlegkeile einlegt, wird es der Auszubildende nicht anders lernen: Vorbilder legen Wert auf das Einlegen von Unterlegkeilen.
Wegrollende Fahrzeuge
Personenschäden durch wegrollende Fahrzeuge gehören in die Kategorie schwere oder tödliche Unfälle. Durch die einfache Maßnahme: Unterlegkeile einlegen – Fahrzeug gegen Wegrollen sichern, können schlimme Unfälle verhindert werden. Deshalb der Appell der Außendienstmitarbeiter Ihrer Berufsgenossenschaft:
„Nicht lang überlegen – immer Unterlegkeile einlegen: Zur Sicherheit und als Vorbild.“